Werden Sie Mitglied beim FC Blau Weiß Karbach

Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereines kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Verein ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Eintritt in den Verein ist gebührenfrei.

Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist unter Rückgabe des Mitgliedsausweises schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines
    Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
    Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wegen

1. Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung
2. Nichtzahlung von 6 Monatsbeiträgen trotz Aufforderung
3. eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereines
4. unehrenhafter Handlungen oder groben unsportlichen Verhaltens

Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden jährlich von der Generalversammlung im Voraus bestimmt.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.

Stimmrecht und Wählbarkeit
Jugendliche Mitglieder haben in der Jahreshauptversammlung und bei Wahlen des Vereines bis zum vollendeten 18.Lebensjahr kein Stimmrecht. Bei der Wahl des Jugendleiters haben jugendliche Mitglieder des Vereins volles Stimmrecht. Gewählt werden können Mitglieder vom 18. Lebensjahr an.